Rußpartikelfilter / Partikelfilter

Bund fördert Diesel-Partikelfilter mit 330 Euro
Für Fahrzeugeigentümer von älteren Diesel-Fahrzeugen gibt es im Zuge der Verschärfung der so genannten "Plakettenverordnung" gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes meist nur zwei Möglichkeiten, um in Deutschland weiterhin eine Umweltzone befahren zu dürfen:
- entweder das Neuanschaffen eines Fahrzeugs oder das Nachrüsten eines Dieselpartikelfilters.
Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters kann das Fahrzeug auf die erforderliche Schadstoffnorm aufgerüstet werden. In Berlin, Bremen, Hannove, Leipzig und Stuttgart z.B. ist es ab dem 01.01.2012 nicht mehr möglich, ein Fahrzeug in der Umweltzone zu bewegen, das nicht die erforderliche Euro 4 Norm erfüllt. Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wird ab 2012 wieder von der Bundesregierung bezuschusst mit ca. 30 Millionen Euro. Die staatlichen Fördermittel reichen für ca. 90000 Fahrzeuge.
Die Prämie in Höhe von 330 Euro gilt für Diesel-Pkw, Diesel-Nutzfahrzeuge und Wohnmobile mit Dieselantrieb. 2013 soll der Zuschuss auf 260 Euro sinken.
- Deshalb besser jetzt sparen und schon jetzt umrüsten, bevor Sie leer ausgehen!
Ein weitere Grund, Diesel-Fahrzeuge mit nachgerüstetem Rußpartikelfilter müssen weniger Steuern zahlen. Für ein Auto ohne Rußfilter muss 1,20 Euro zusätzlich je angefangene 100ccm³ an Kfz-Steuer gezahlt werden.
- Unser Spezialist für Dieselpartikelfilter-Nachrüstung: Herr M. Steffen, Tel.02371.9210691
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